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Gesetzliche Vertreter*innen einbinden

Gesetzliche Vertreter*innen zum System einladen

Damit gesetzlicher Vertreter*innen im Azubi-Navigator Berichtshefte einsehen und abzeichnen können, müssen diese als Personalverantwortliche zum System einladen.

Hier können Sie nochmal nachlesen, wie Sie neue Personalverantwortliche anlegen.

Es lohnt sich dabei, eine Rolle speziell für diese Personengruppe zu erstellen, die nur Zugriff auf das Infoportal hat und dort den einen entsprechenden Azubis und dessen Berichtshefte sehen kann. Dabei helfen Ihnen die Sichtbarkeitsgruppen.

Dafür erstellen Sie neue Sichtbarkeitsgruppe für den Azubi, zu der neben allen bisherigen Personalverantwortlichen auch die gesetzlichen Vertreter*innen hinzugefügt werden. Diese Sichtbarkeitsgruppe benötigen Sie nur so lange der Azubi minderjährig ist, danach können Sie ihn der selben Sichtbarkeitsgruppe zuordnen, wie die volljährigen Azubis.

Hier finden Sie nochmal alles zu Sichtbarkeitsgruppen - wie Sie diese anlegen und wie Sie Azubis zuordnen.

Prüfteam passend einrichten

Neben einer individuellen Sichtbarkeitsgruppe, brauchen minderjährige Azubis ein eigenes Prüfteam.

Diesem Prüfteam werden neben z.B. Platzhaltern oder dem bisherigen Abzeichner nun auch die gesetzlichen Vertreter*innen hinzugefügt, so dass diese die Berichtshefte zur Verfügung gestellt bekommen, einsehen und abzeichnen können.

Hier finden Sie alles zur Eirnichtung eines Prüfteams und wie Sie den Azubi zuordnen.

Sobals der Azubi volljährig ist, können Sie das Prüfteam löschen und den Azubi dem selben Prüfteam zuordnen, in dem auch die anderen Azubis sind. Auch die gesetzlichen Vertreter*innen können Sie nun ebenfalls löschen.

Alternative außerhalb des Systems

Abhängig von den Richtlinien Ihrer IHK können Sie auf eine Variante außerhalb des Azubi-Navigators zurückgreifen. Azubis können dabei die Berichtshefte, die im System bereits durch den Prozess gelaufen sind und abgezeichnet wurden, herunterladen und als PDF-Datei bei den gesetzlichen Vertreter*innen vorlegen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen IHK, denn einigen genügt hier bereits ein schriftlicher Sichtvermerk über den kompletten Zeitraum, in dem der Azubi minderjährig war.